Förderung für Unternehmen für FuE -Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
20. März 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.
Was gefördert wird
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Vorhaben müssen zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie ist nicht an bestimmte Branchen gebunden.
Sie können als Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist: Sie mindern das technische und wirtschaftliche Risiko bei innovativen Vorhaben.
Für nationale Kooperationsprojekte erhalten Sie als Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten sind dabei auf maximal 560.000 EUR pro Teilprojekt begrenzt. Wenn Sie mit internationalen Partnern kooperieren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf bis zu 60 % der Kosten. Für das gesamte Projekt kann die Förderung einen Betrag von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.
Bedingungen laut Quelle
Damit Sie eine Förderung erhalten, muss Ihr Projekt folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein.
- Das Projekt muss ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Es muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
- Die wissenschaftliche und technische Durchführung muss nach anerkannten Regeln erfolgen.
- Bei Kooperationsprojekten:Sie müssen eine Kooperationsvereinbarung mit allen Partnern abschließen. Diese regelt die Rechte an den Ergebnissen.
- Die Partnerschaft muss ausgewogen sein. Ein einzelner Partner darf nicht die gesamte Arbeit allein leisten.
Ausschlussgründe
Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie mit Ihrem Projekt bereits begonnen haben, bevor der Eingang Ihres Antrags bestätigt wurde.
- Ihr Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt.
- Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
- Das Projekt bereits durch andere öffentliche Mittel des Bundes oder der Länder gefördert wird. Eine Doppelförderung ist verboten.
- Die Kooperationspartner verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen sind.
Termine
Sie können Ihren Antrag laufend stellen.
Von der Quelle genannte Themen: Innovationszuschuss; Technologieförderung; Mittelstandsförderung; Forschungsförderung; Kooperationsprojekt; ZIM-Zuschuss; Hilfe für Technikprojekte; Technologietransfer; Innovationsprojekt.
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
20. März 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · fue-kooperationsprojekte-zim
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