Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Feb. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Privatperson · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie planen, die Zusammenarbeit von Akteuren für eine nachhaltige Landwirtschaft und zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei der Einrichtung und der Arbeit von Netzwerken und Kooperationen außerhalb der Zusammenarbeit von EIP-Agri und LEADER.
Sie erhalten die Förderung für
- Kooperationen:Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen zwischen mindestens 2 Akteuren in einem definierten Gebiet innerhalb von Sachsen, unter anderem für den Aufbau und Betrieb von Versorgungsketten von Lebensmitteln und lokaler Märkte,
- Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen,
- laufende Ausgaben der Zusammenarbeit,
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für die Zusammenarbeit,
- Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen und Plänen (zum Beispiel Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken,
- Umsetzung von Plänen (zum Beispiel Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen, laufende Ausgaben der Zusammenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie können die Förderung normalerweise für 7 Jahre erhalten.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln.
- Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden.
- Sie müssen ein Konzept vorlegen, dass den Anforderungen des Aufrufs zur Einreichung von Förderanträgen entspricht.
- Im Konzept oder in einer Kooperationsvereinbarung müssen Sie die Zusammenarbeit zwischen mindestens 2 unabhängigen Akteuren verankern.
- Wenn Sie ein Vorhaben zu Versorgungsketten von Lebensmitteln oder zur Entwicklung lokaler Märkte planen, müssen Sie ein positives Votum eines durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bestimmten Fachgremiums vorgelegen.
- Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 916.
Von der Quelle genannte Themen: Zusammenarbeit Versorgungsketten Marktstrukturversbesserung lokale Märkte
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Feb. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · frl-win2023-teil-b-2-3
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