Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Feb. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen:
- Ressourcenschutz,
- Biodiversität,
- Vermeidung von Emissionen,
- Tierschutz und Tiergesundheit,
- Anpassung an den Klimawandel und
- regionale Vermarktung.
Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von
- Fachtagungen und Fachveranstaltungen,
- Workshops, Seminaren und Arbeitskreisen (inklusive vor-Ort Information und Begleitung),
- Fachexkursionen und
- Demonstrationsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen
- Ressourcenschutz, Biodiversität und Vermeidung von Emissionen 100 Prozent,
- Tierschutz und Tiergesundheit sowie Anpassung an den Klimawandel 95 Prozent,
- regionale Vermarktung 90 Prozent
der projektbezogenen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss in Sachsen stattfinden (Ausnahme Exkursionen).
- Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen.
- Sie müssen das eingesetzte Personal regelmäßig schulen.
- Wenn Sie ein Investitionsvorhaben planen, müssen Sie normalerweise eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten, für Informations- und Kommunikationstechnologien von 3 Jahren.
- Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 916.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Wissenaustausch Qualifizierung Ressourcenschutz Tierschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Feb. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · frl-win2023-teil-b-2-1
Können Sie das beantragen?
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