Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Jan. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals
- Festigung eines Unternehmens
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000.
Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Ihre Tätigkeit muss auf Dauer und als Haupterwerb angelegt sein.
- Sie müssen die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betreiben eines Unternehmens vorweisen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Nachfinanzierungen und Umschuldungen,
- Handelsvertreterinnen, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte,
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel,
- Tankstellen,
- Fahrzeuge im Straßengüterverkehr,
- Beratungen zur Unternehmensgründung sowie
- durch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 7. Juli 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 30 vom 27. Juli 2023, S. 1036; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 192.
Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Unternehmensübernahme Unternehmensnachfolge Selbständigkeit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Jan. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · frl-dfm-mikrodarlehen
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