Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Loan

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

30. Jan. 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Materialkosten,
  • Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz,
  • Fremdleistungen,
  • Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte,
  • sonstige betriebliche Aufwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen das Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremder FuE-Leistungen sein.
  • Zwischen Ihnen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen.
  • Sie müssen die zugehörigen Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben.
  • Sie müssen die Neuheit des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung, die Unterscheidung zu anderen, vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und deren verbesserte Eigenschaften darstellen sowie die Innovation beschreiben.
  • Sie müssen eine schlüssige Planung zur Markteinführung beziehungsweise zur Marktbearbeitung auf konkret definierten Absatzmärkte vorlegen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für das Unternehmen darlegen.
  • Sie müssen einzusetzende Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in geeigneter Form nachweisen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 7. Juli 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 30 vom 27. Juli 2023, S. 1036; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 192.

Von der Quelle genannte Themen: Markteinführung Absatzmärkte Innovation Investition

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Loan

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

30. Jan. 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · frl-dfm-markteinfuehrungsdarlehen

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.