Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg ( VwV FSJ)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Sie die Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sicherstellen.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Aufwendungen:

  • Kosten für Seminare, Unterkunft und Verpflegung während der Seminartage,
  • notwendige Reisekosten für Teilnehmer,
  • Kosten für Referenten sowie Honorarkräfte,
  • eindeutig abgrenzbare, mit der pädagogischen Begleitung in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten der zentralen Stelle nach Paragraf 3 Absatz 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG),
  • Kosten der Organisation des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Freiwilliger/Freiwilligem bis zu EUR 500,00 bei einer Mindestdienstdauer von 6 Monaten. Die Summe der Landes- und Bundeszuschüsse darf zusammen nicht mehr 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres an das zuständige Regierungspräsidium.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Träger nach Paragraf 10 Absatz 1 Jugendfreiwilligendienstgesetz, die Mitglied im Landesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr Baden-Württemberg sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie besetzen dauerhaft mindestens 20 FSJ-Plätze und bilden eine zentrale Stelle für die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung, die von anderen Fachbereichen personell getrennt ist.
  • Die jeweiligen Zuständigkeiten von Ihnen als Träger und der Einsatzstelle sind klar zu definieren und voneinander abzugrenzen. Dazu müssen Sie sicherstellen, dassdie gesetzlichen Bestimmungen sowie die Mindestqualitätsstandards des zuständigen Ministeriums eingehalten werden,
  • die Maßnahme im Grundsatz für alle jungen Menschen offen ist,
  • die Mindestbeträge für Taschengeld geleistet werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 7. Juni 2017, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 7 vom 26. Juli 2017, S. 327; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 15. April 2021, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 5 vom 26. Mai 2021, S. 254; Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Stand Oktober 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Freiwilliges Soziales Jahr Qualitätssicherung Zuschüsse

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · freiwilliges-soziales-jahr-bw-vwv-fsj

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