Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune oder Verband Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Projekten, durch die Ausländerinnen oder Ausländer freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die mit der Reintegration in dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängen. Das können vor allem sein:
- Reisebeihilfen und Reisekosten,
- Beschaffung eines Passersatzes,
- Kosten für Dolmetscher und Übersetzungen,
- Feststellung der Reisefähigkeit,
- ärztliche Begleitung,
- medizinische Versorgung und Nachbehandlung,
- Heim- und Pflegeplätze,
- Tierrücktransport,
- Lebenshaltungskosten sowie
- Existenzgründungen und Existenzgrundlage.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Ihren Antrag richten die zur Ausreise bereiten Ausländerinnen und Ausländer an den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt, eine Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung oder eine andere Nichtregierungsorganisation. Diese reicht den Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weiter.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.
Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Verbände der freien Wohlfahrtspflege, in der Flüchtlings- oder Migrantenhilfe oder in beiden tätige Nichtregierungsorganisationen) in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um die Rückkehr einer Ausländerin oder eines Ausländers handeln, die oder derkein Aufenthaltsrecht besitzt und deshalb zur Ausreise verpflichtet ist,
- eine Aufenthaltsgestattung besitzt,
- ein Aufenthaltsrecht aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen besitzt.
- andere Förderprogramme zur Rückkehr prüfen und vorrangig in Anspruch nehmen,
- die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten,
- zur Kooperation und Vernetzung mit den in Sachsen-Anhalt tätigen und vom Land geförderten Beratungsstellen bereit sein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 31. Januar 2020, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 2 vom 27. Januar 2020, S. 10.
Von der Quelle genannte Themen: Flüchtlinge Heimkehr Remigration Rückkehr Heimat Geflüchtete
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · freiwillige-rueckkehr-auslaender-herkunftslaender
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