Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie mit einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss Maßnahmen planen, die der Bewirtschaftung zugutekommen und die Besitzzersplitterung überwinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für

  • Waldpflegeverträge (entgeltliche vertragliche Übernahme der Verwaltung von Mitgliedsflächen zur sachgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung sowie zur Überwindung der strukturbedingten Bewirtschaftungshemmnisse im Privatwald),
  • Mitgliederinformation und -aktivierung,
  • eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots,
  • Professionalisierung von Zusammenschlüssen,
  • Gutachten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt

  • bei Waldpflegeverträgen und Mitgliederinformation und -aktivierung bis zu 10 Jahre,
  • bei Förderung der Professionalisierung bis zu 5 Jahre sowie
  • bei Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots bis zu 20 Jahre.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben darf nicht durch Dritte, vor allem nicht durch öffentliche Verwaltungen oder Betreuungsorganisationen, durchgeführt werden.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächendes Bundes,
  • der Länder und
  • außerhalb von Sachsen-Anhalt.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 14. März 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 42 vom 23. Oktober 2017, S. 696.

Von der Quelle genannte Themen: Waldbesitzer Waldbau Zusammenarbeit Wald Forstwirtschaft

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · forstwirtschaftliche-zusammenschluesse-sa

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