Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL M-V)
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson · Eine Kommune · Ein Unternehmen · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern, und die die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessern.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- naturnahe Waldbewirtschaftung,
- forstwirtschaftliche Infrastruktur,
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Erstaufforstung sowie
- Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind. Auch als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss können Sie einen Antrag stellen.
Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
- Bitte beachten Sie die geltenden Zweckbindungsfristen und die besonderen Voraussetzungen, die für die einzelnen Maßnahmen gelten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 23. Juli 2019, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 31 vom 12. August 2019, S. 788; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 9. Dezember 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 53 vom 27. Dezember 2022, S. 934.
Von der Quelle genannte Themen: Wald Erstaufforstung Waldbewirtschaftung Förster Waldschutz Naturschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · forstwirtschaftliche-massnahmen-gak
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