Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

5. Feb. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.

Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Erstaufforstung,
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Investitionen in die Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

Bedingungen laut Quelle

Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:

  • Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
  • Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
  • Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
  • Ausgleichsmaßnahmen.

Termine

Sie stellen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. September eines jeden Jahres über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links) für folgende Bereiche:

  • Neuanlage von Wald
  • Waldumbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkung
  • Landesförderung Waldumbau
  • Wegebau

Der Antragstermin 01. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (beispielsweise Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 01. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

Keine Antragsfristen gibt es für die Bereiche:

  • Vorarbeiten
  • Bodenschonende Holzbringung
  • Waldpflegevertrag
  • Mitgliederinformation und -aktivierung
  • Zusammenfassung des Holzangebotes (Holzvermarktung)
  • Professionalisierung
  • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder
  • Projektmanagement
  • Holzkonservierungsanlagen

Von der Quelle genannte Themen: Klimaschutz Wald Forstwirtschaft Aufforstung Umweltschutz Wegebau Waldumbau Erstaufforstung Wiederbewaldung Klimawald Borkenkäfer Waldweg Bodenschutzkalkung Rückepferd Hessen Forstförderung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

5. Feb. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · forstliche-foerderung

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