Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Okt. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft ( Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine)  oder mit Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Fördergeber fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien.

Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden, im Einzelnen:

  • Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1),
  • internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2),
  • Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3),
  • Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4),
  • Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5),
  • Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6),
  • Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7),
  • Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8),
  • Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind:

  • in den Modulen 1 bis 8Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • kommunale Gebietskörperschaften und
  • andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
  • andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch.
  • Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung).
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17.8.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.10.2023, B4; geändert durch Bekanntmachung vom 7.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27.3.2024, B5.

Von der Quelle genannte Themen: FuE Zusammenarbeit Wissenschaft Forschung Innovation Klimawandel Ökosysteme Rohstoffe Kooperationspotenzial Erneuerbare Energie Grüner Wasserstoff Energieeffizienz und CO2-Reduktion

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Okt. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · forschungs-innovation-oestliche-zentralasien

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