Fonds für Barrierefreiheit
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie analoge oder digitale Vorhaben planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven Vorhaben in analoger oder digitaler Form zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Sie erhalten die Förderung für
- investive Baumaßnahmen (Sanierung, Modernisierung und Umbauten) zur Herstellung physischer Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen,
- Vorhaben zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch externe Dienstleister (zum Beispiel Erstellung von neuen barrierefreien Websites/mobilen Anwendungen oder die Weiterentwicklung bestehender Websites/mobiler Anwendungen zu barrierefreien Websites/mobilen Anwendungen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- investiven Bauvorhaben bis zu EUR 300.000 je Bauvorhaben, für Bauvorhaben im Rahmen vollständiger und barrierefreier Nutzungsketten bis zu EUR 500.000,
- Vorhaben digitaler Barrierefreiheit für Einzelpraxen bis zu EUR 30.000 sowie für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und MVZ bis zu EUR 40.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2.1. und 1.4. eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Im Jahr 2024 können Sie keine Förderanträge stellen für
- investive Maßnahmen (Baumaßnahmen wie Sanierung, Modernisierung und Umbauten) zur Gestaltung von inklusiven, kinderfreundlichen und umfassend barrierefreien Stadt- und Ortszentren (inklusive Sozialräume in Kommunen,
- nichtinvestive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit (zum Beispiel Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind bei
- investiven Baumaßnahmen: juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- Vorhaben zur digitalen Barrierefreiheit: Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgnungszentren (MVZ) mit Sitz in Schleswig-Holstein, sofern sie hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen und an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 73 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme in Schleswig-Holstein umsetzen.
- Investive und nichtinvestive Vorhaben müssen Sie unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam entwickeln, durchführen und auswerten.
- Vorhaben der digitalen Barrierefreiheit müssen die jeweiligen technischen Anforderungen nachweislich erfüllen.
- Sie müssen vorrangig andere Fördermittel, zum Beispiel des Landes, des Bundes oder der EU, beantragen.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben übernehmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei – vom 1. November 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 48 vom 27. November 2023, S. 2622.
Von der Quelle genannte Themen: Barrierefreiheit Behinderung Inklusion Sozioalräume digital Websites Apps
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · fonds-fuer-barrierefreiheit
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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