Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Niedersachsen Erholungsurlaube und Freizeiten für Familien anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Sozialverband bei der Durchführung von Maßnahmen der Familienerholung, sodass Sie die Beiträge der teilnehmenden Familien senken können.

Sie erhalten die Förderung für

  • Familienerholungsurlaube, die Familien eine gemeinsame Erholung ermöglichen, der Gesundheit dienen und durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft fördern, und
  • Familienfreizeiten, in denen Ehe-, Familien-, Partnerschafts- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer bis zu EUR 15,00 je Übernachtung, dazu erhalten Sie folgende Zuschläge je Übernachtung für

  • Familienangehörige mit Behinderung: bis zu EUR 10,00,
  • Alleinerziehende: bis zu EUR 10,00,
  • einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu EUR 15,00 für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer, maximal aber 100 Prozent der Aufenthaltskosten bei Vollpension, 110 Prozent bei Teilverpflegung (zum Beispiel Halbpension, nur Mittagessen) und 120 Prozent bei Selbstversorgung.

Die Höhe des Zuschusses für Familienfreizeiten beträgt pauschal

  • EUR 400,00 pro Tag für das Angebot der Eltern- und Familienbildung und der Betreuung,
  • EUR 100,00 pro Tag und Treffen für die pädagogische Begleitung des Aufenthalts und maximal 10 Vor- und Nachbereitungstreffen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Familien (für die Förderung von Familienurlauben) und die Maßnahmeträger (für die Förderung von Familienfreizeiten) richten ihren Antrag an Sie als Erstempfänger der Förderung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF) als Erstempfänger. Sie können die Zuwendungen an einen oder mehrere Letztempfänger als Maßnahmenträger weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Einkommen der unterstützten Familien darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
  • Die Familien müssen ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
  • Wenn es begründet werden kann, können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
  • Bitte beachten Sie bei der Förderung von Familienurlauben:Es muss sich um einen Erholungsaufenthalt von normalerweise 7 bis 14 Tagen in einer Familienferienstätte gemeinnütziger Träger, in einer für Familienferien eingerichteten Jugendherberge oder in einer anderen geeigneten familiengerechten Einrichtung, auf einem Bauernhof oder Campingplatz in Deutschland handeln.
  • Es wird jährlich 1 Erholungsurlaub pro Familie gefördert.
  • Es muss sich um eine Familienfreizeit mit mindestens 3 teilnehmenden Familien mit bis zu 7 Übernachtungen handeln.
  • Die Familienfreizeiten müssen in für Gruppenveranstaltungen geeigneten Familienferienstätten, Heimvolkshochschulen, Jugendbildungsstätten, Schullandheimen oder ähnlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Normalerweise sollen mindestens 7 Familien teilnehmen.
  • Es müssen pro Aufenthaltstag (An- und Abreisetag ausgenommen) mindestens 4 Zeitstunden der Eltern- und Familienbildung angeboten werden.
  • Ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder ist sicherzustellen.
  • Sie bekommen keine Förderung für hauptsächlich religiöse oder nicht familienbezogene Familienfreizeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 13. Oktober 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 43 vom 27. Oktober 2021, S. 1618.

Von der Quelle genannte Themen: Familienurlaub Familienfreizeit Familienunterstützung Erholungsurlaub

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerdung-urlaub-junger-familien

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