Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein kommunales Investitionsvorhaben planen, um die öffentliche touristische Infrastruktur zu modernisieren und kunden- und marktorientiert zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Saarland fördert Investitionsvorhaben in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Geländeerschließung für den Tourismus,
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus,
- Errichtung und Erweiterung von Edutainment-Einrichtungen mit überwiegender touristischer Zielsetzung,
- Vorhaben zur Modernisierung geförderter Infrastrukturen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren,
- Erstellung und Evaluierung eines Tourismuskonzeptes der Landkreise oder des Regionalverbandes durch Dritte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Für die Erstellung eines Tourismuskonzepts durch Dritte beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, muss Ihr Investitionsvolumen mindestens 100.000 EUR betragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie
- juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Ihr Vorhaben stimmt mit den Inhalten der Tourismuskonzeption Saarland 2025 überein und ist in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune oder des Landkreises oder des Regionalverbandes eingebettet.
Aus dem Tourismuskonzept ergeben sich die Notwendigkeit und der Inhalt der zu fördernden öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtung.
Sie weisen spätestens ein Jahr nach Durchführung des Vorhabens ein Zertifikat der Stufe I nach ServiceQualität Deutschland nach.
Falls die Kosten Ihres Vorhabens 1.500.000 EUR übersteigen, legen Sie Machbarkeitsstudien oder Gutachten von unabhängigen Dritten vor.
Die Finanzierung der touristischen Infrastruktureinrichtung ist gesichert.
Ihr Vorhaben erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder umweltrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 14. Februar 2016, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 7 vom 25. Februar 2016, S. 148; zuletzt geändert am 5. Oktober 2020.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Investitionsförderung Wettbewerbsförderung Tourismuskonzept ServiceQualität Deutschland Errichtung Erweiterung Modernisierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerdung-touristische-infrastruktureinrichtungen2
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