Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum ( VwV -Zusammenarbeit)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder des Garten-/Weinbaus ein innovatives Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft.

Sie erhalten eine Förderung für

  • laufende Ausgaben der Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Projekten Operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, in denen neue Prozesse, Produkte, Technologien, Methoden und Dienstleistungen entwickelt und erprobt werden,
  • Pilotprojekte außerhalb von Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, die im Bereich der Forstwirtschaft und im Bereich von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Erprobung neuer Produkte, Technologien, Verfahren, Konzepte und Dienstleistungen vor der allgemeinen Einführung oder Umsetzung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Machbarkeit, der Optimierung, der Akzeptanz, der Marktreife und des Marktpotenzials durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für Projekte von OGs der EIP hängt von der Maßnahme ab und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses für Projekte außerhalb von OGs der EIP beträgt 40 Prozent der Investitionen, 75 Prozent der Kosten für die laufenden Zusammenarbeit, Direktkosten der Projekte, projektbegleitende Studien, aber maximal EUR 500.000 je Projekt.

Das Antragsverfahren für Projekte von OGs der EIP ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein EIP-Auswahlgremium am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In der 2. Stufe richten Sie nach Aufforderung Ihre vollständigen Antragsunterlagen an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Richten Sie Ihren Antrag für Ihr Pilotprojekt außerhalb einer OG der EIP bitte an das zuständige Regierungspräsidium.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Operationelle Gruppen (OGs) sowie rechtsfähige Projektträger (natürliche und juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre OG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern aus den folgenden Bereichen:Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaus und der Forstwirtschaft,
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus und der Forstwirtschaft,
  • Beratungsunternehmen und -organisationen,
  • Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen,
  • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen,
  • öffentliche Einrichtungen.
  • Schutz begrenzter Ressourcen, zum Beispiel Boden und Wasser,
  • Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel,
  • Ernährungssicherheit,
  • im Besonderen der gesamte Bereich der Produktion tierischer Lebensmittel und die Herausforderung, diese am Tierwohl auszurichten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Grundlagenforschung und alleinstehende Forschungsvorhaben,
  • bestehende Cluster und Netzwerke, die in der Cluster-Datenbank Baden-Württemberg eingetragen sind,
  • OGs oder rechtsfähige Projektträger in Schwierigkeiten,
  • OGs oder rechtsfähige Projektträger, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 30. Juli 2015, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 8 vom 26. August 2015, S. 518; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 3. Dezember 2020, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 13 vom 30. Dezember 2020, S. 902.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaftsförderung Investitionsförderung Wettbewerbsförderung Innovationsförderung Operationelle Gruppen EIP Pilotprojekte

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-zusammenarbeit-laendlicher-raum

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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