Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)

Offen

Förderdatenbank

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Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

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Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung eines guten Umweltzustands der Übergangs- und Küstengewässer einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen zur Herstellung von natürlichen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, vor allem Seegrasregeneration und Durchgängigkeit,
  • Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik (zum Beispiel Herstellung von Tidepoldern),
  • Vorhaben zur Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer,
  • Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer sowie
  • sonstige nötige Ausgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen und für Vorhaben von übergeordnetem Landesinteresse können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder andere umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Gebietskulisse des Förderprogramms sind die Übergangs- und Küstengewässer in Niedersachsen gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie und europäischer Meeresstrategie-Richtlinie sowie gegebenenfalls unmittelbar benachbarte Bereiche.
  • Ihr Vorhaben muss zunächst auf den Bereich der Ems konzentriert sein und soll auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein.
  • Sie müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.
  • Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustandes nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dienen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen und mindestens 10 Jahren bei technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten beachten.

Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind (zum Beispiel verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie vom 7. Dezember 2016, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 46 vom 7. Dezember 2016, S. 1173; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 14. April 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 13 vom 14. April 2021, S. 603.

Von der Quelle genannte Themen: Übergangsgewässer Küstengewässer Fluss Naturschutz Umweltschutz Wasserzustand Wasserqualität

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-vorhaben-uebergangs--kuestengewaessern

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