Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
11. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gründen oder es weiterentwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren
- des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei,
- des Handwerks,
- der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Daseinsvorsorge,
- der Tourismusbranche
- des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs auf einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern und mobile Verkaufseinrichtungen, die keine Zuwendungen über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung erhalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Hauptabsatz der hergestellten Güter beziehungsweise erbrachten Leistungen erfolgt im lokalen Markt im Umkreis von 50 Kilometern von der Betriebsstätte.
- Sie können berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens nachweisen und einen Geschäftsplan vorlegen, der die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der betriebsnotwendigen Ausgaben belegt.
- Sie verkaufen die geförderten Wirtschaftsgüter in den nächsten 5 Jahren nicht und verwenden sie dem Zuwendungszweck entsprechend, es sei denn, Sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens nachweisen.
Nicht gefördert werden unter anderem
- Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt,
- Unternehmen des Einzelhandels in Orten mit mehr als 500 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie
- Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie vom 6. Mai 2015, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 20 vom 26. Mai 2015, S. 203; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 18. Januar 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 7 vom 14. Februar 2022, S. 94.
Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Strukturförderung Land ländlicher Raum Selbstständigkeit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
11. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-von-unternehmensgruendungen
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