Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Gastgewerbe und Tourismus · Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern.

Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind.

Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen maximal 35 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen maximal 25 Prozent,
  • für ausschließlich kommunal getragene Unternehmen bis zu 35 Prozent

der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Unternehmen sowie
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.

Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn keine Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften vorliegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in einem Skigebiet investieren, das die Anforderungen der EU an kleine Skigebiete und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:Das Skigebiet hat nicht mehr als 3 Pisten mit einer Gesamtlänge von höchstens 3 Kilometern.
  • Die Gemeinde, in der das Seilbahnunternehmen liegt, hat maximal 2.000 Hotelzimmer und verkauft weniger als 15 Prozent der Skipässe als Wochenskipässe. Hier gilt der Mittelwert der letzten 3 Jahre.
  • innerhalb von 36 Monaten investieren,
  • sich als Investor angemessen beteiligen.

Von der Förderung ausgeschlosssen sind

  • Investitionen, die mit der grundlegenden Dienstleistung nicht unmittelbar zusammenhängen (beispielsweise Leihskiausrüstung, Zusatzeinrichtungen für Skischulen, Mountainbikeverleih), sowie
  • die Umschuldung oder Sanierung sowie Ersatzinvestitionen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 19. Januar 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 56 vom 8. Februar 2023; Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Stand Februar 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Tourismusförderung Wintersport Sommertourismus Fremdenverkehr Modernisierung Nebenanlagen Erneuerung Kunstschnee kleine Skigebiete

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-von-seilbahnen-und-nebenanlagen

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