Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein Unternehmen in Berlin haben und externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin fördert den Einsatz von externen Beratern in Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse und zur Beschleunigung von Innovationsprozessen.
Die Potenzialberatung beziehungsweise der Beratungsprozess besteht aus drei Teilen:
- Analyse der Stärken und Schwächen des antragstellenden Unternehmens,
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen,
- Begleitung der ersten Schritte zur Umsetzung der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen.
Die Beratung gliedert sich in eine Grund- und eine Aufbauberatung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch jeweils maximal EUR 8.000 für die Grundberatung und die Aufbauberatung.
Für die Antragstellung müssen Sie sich in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beratungsbeginn ein bei der IG Metall – Verwaltungsstelle Berlin, dem Verband der Metall- und Elektroindustrie und der Handwerkskammer Berlin. Bitte nutzen Sie die amtlichen Formulare.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin.
- Ausgenommen sind Banken, Versicherungen und sonstige Versicherungs- beziehungsweise Finanzdienstleistungen.
- Die Beratung muss im Land Berlin durchgeführt werden.
- Ihr Unternehmen besteht bereits seit mehr als 3 Jahren.
- Gefördert werden vor allem KMU, die die Voraussetzungen des Primäreffekts der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen.
- Eine Aufbauberatung können Sie nur beantragen, wenn die Grundberatung bereits bewilligt und durchgeführt wurde. Der Zwischenbericht über den bisherigen Beratungsverlauf muss einen erhöhten Beratungsbedarf begründen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Landes Berlin vom 15. Dezember 2015, Amtsblatt für Berlin Nr. 53 vom 30. Dezember 2015, S. 3008.
Von der Quelle genannte Themen: Beratung Potenzialanalyse Innovationsprozess Arbeitsorganisation
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-von-potenzialberatungen
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