Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Berlin

Berlin

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Berlin

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Unternehmen in Berlin haben und externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert den Einsatz von externen Beratern in Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse und zur Beschleunigung von Innovationsprozessen.

Die Potenzialberatung beziehungsweise der Beratungsprozess besteht aus drei Teilen:

  • Analyse der Stärken und Schwächen des antragstellenden Unternehmens,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen,
  • Begleitung der ersten Schritte zur Umsetzung der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen.

Die Beratung gliedert sich in eine Grund- und eine Aufbauberatung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch jeweils maximal EUR 8.000 für die Grundberatung und die Aufbauberatung.

Für die Antragstellung müssen Sie sich in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beratungsbeginn ein bei der IG Metall – Verwaltungsstelle Berlin, dem Verband der Metall- und Elektroindustrie und der Handwerkskammer Berlin. Bitte nutzen Sie die amtlichen Formulare.

Bedingungen laut Quelle

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin.
  • Ausgenommen sind Banken, Versicherungen und sonstige Versicherungs- beziehungsweise Finanzdienstleistungen.
  • Die Beratung muss im Land Berlin durchgeführt werden.
  • Ihr Unternehmen besteht bereits seit mehr als 3 Jahren.
  • Gefördert werden vor allem KMU, die die Voraussetzungen des Primäreffekts der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen.
  • Eine Aufbauberatung können Sie nur beantragen, wenn die Grundberatung bereits bewilligt und durchgeführt wurde. Der Zwischenbericht über den bisherigen Beratungsverlauf muss einen erhöhten Beratungsbedarf begründen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Landes Berlin vom 15. Dezember 2015, Amtsblatt für Berlin Nr. 53 vom 30. Dezember 2015, S. 3008.

Von der Quelle genannte Themen: Beratung Potenzialanalyse Innovationsprozess Arbeitsorganisation

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Berlin

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Berlin

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-von-potenzialberatungen

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