Förderung von Investitionen in der Seefischerei

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMEL)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als deutsches Unternehmen der Seeschifffahrt gebrauchte Fischereifahrzeuge modernisieren oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie als Unternehmen der Seefischerei mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland bei der Modernisierung und beim Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen für die Seefischerei.

Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsvorhaben:

  • Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen,
  • Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zum Artenschutz,
  • Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels,
  • Qualitätssteigerung,
  • Durchführung der Überwachungs- und Durchsetzungsregelung der Union,
  • Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs,
  • Austausch oder Modernisierung einer Haupt- oder Hilfsmaschine,
  • Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Schiffes zur Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen und der Energieeffizienz,
  • Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, etwa im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems,
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei,
  • Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen,
  • Fischereikontrolle, vor allem für Verfolgungs-, Melde-, und Fernüberwachsysteme, sowie Vorhaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -verarbeitung,
  • Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit sowie des Einkommens von Fischereiunternehmen durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die zuschussfähigen Gesamtausgaben müssen

  • mindestens 200.000 EUR für Fischereifahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von über 500,
  • mindestens 25.000 EUR für Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 12 Metern Lüa--Länge über alles,
  • mindestens 10.000 EUR für Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8 Metern bis unter 12 Metern Lüa--Länge über alles

betragen.

Davon ausgenommen sind Aufwendungen für die Überwachung und Durchsetzung, zum Zweck der Fischereikontrolle und für die nachhaltige Fangtechnik oder selektive Fanggeräte.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sind.

Unternehmen der Seefischerei können finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie:

  • ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben,
  • zur deutschen Wirtschaft gehören,
  • Mitglied einer anerkannten Fischerei-Erzeugerorganisation sind (Ausnahmen sind möglich),
  • wirtschaftlich stabil sind und zuverlässig geführt werden,
  • nicht in Insolvenz oder Zwangsvollstreckung stecken.
  • Ihr Fischereifahrzeug mussmindestens 12 Meter, Fahrzeuge der Ostseefischerei mindestens 8 Meter lang sein,
  • die Bundesflagge führen,
  • in einem deutschen Seeschiffsregister oder im zuständigen Fischereiamt registriert sein,
  • nach der Verordnung (EWG--Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) Nr. 2930/86 des Rates zur Definition der Angaben für Fischereifahrzeuge vermessen sein sowie
  • in der Fischereifahrzeugkartei der Europäischen Union eingetragen sein.
  • Der Zustand Ihres Fischereifahrzeugs erlaubt nach Abschluss der Fördermaßnahme einen weiteren Gebrauch in der Fischerei von mindestens 10 Jahren.
  • Die Bindungsfrist für die Fördermaßnahmen beträgt 5 Jahre.

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben, die keine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen,
  • Bordeinrichtungen, die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der Seefischerei stehen, außer es handelt sich um Diversifizierungsmaßnahmen,
  • Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Unterhaltungsmaßnahmen, reine Ersatzbeschaffungen sowie gebrauchte Teile,
  • Eigenleistungen in Form von Arbeits- und Sachleistungen,
  • Vorhaben, bei denen die zuschussfähigen Gesamtausgaben den Versicherungswert des Fischereifahrzeugs übersteigen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 23.4.2015, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11.5.2015, B3; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27.12.2022, B5.

Von der Quelle genannte Themen: Fischfang Investitionsförderung Unternehmensgründung Hygienebedingungen Gesundheitsbedingungen Sicherheitsbedingungen Arbeitsbedingungen Meeresumwelt Artenschutz Energieeffizienz Klimawandel Produktqualität

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMEL)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-von-investitionen-in-der-seefischerei

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