Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Feb. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune Stellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt die Arbeit von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in Ihrer Kommune.
Sie erhalten die Förderung für Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen:
- Durchführung von Hausbesuchen und telefonischen Beratungen,
- Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfs und der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten in Form eines individuellen Versorgungsplans,
- Verweisberatung auf bestehende Hilfen und Dienste aus den Bereichen SGB V, SGB XI und SGB XII, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind,
- Initiierung von präventiven Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstständigkeit der Hilfebedürftigen,
- Initiierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Versorgungslücken vor Ort,
- Netzwerkarbeit,
- Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail und zusätzlich postalisch jeweils bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird.
Die Landkreise und Städte können die Fördermittel an geeignete kreisangehörige Kommunen oder Sonderstatusstädte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen über folgende oder vergleichbare berufliche Qualifikationen verfügen:Altenpflegerin oder Altenpfleger,
- sozialmedizinische Assistentin oder sozialmedizinischer Assistent,
- medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellte mit der Zusatzqualifikation zur Versorgungsassistentin oder zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH oder vergleichbare Qualifikation),
- Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter.
- Vertrautheit im Umgang mit älteren Menschen,
- Fähigkeit zum Erkennen einer häuslichen Versorgungssituation sowie eines Unterstützungsbedarfs,
- Fähigkeit, als Netzwerkerin oder Netzwerker in bestehende Hilfestrukturen vor Ort weiterzuvermitteln (zum Beispiel Pflegestützpunkt, Bürgerverein, Mahlzeitendienst et cetera),
- Fähigkeit, koordinierende Funktion innerhalb der bestehenden Unterstützungsangebote trägerneutral zu übernehmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Soziales und Integration vom 30. November 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 51 vom 19. Dezember 2022, S. 1446.
Von der Quelle genannte Themen: Senioren Pflege Pflegerin Versorgung Gesundheitsvorsorge Pflegplan
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Feb. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-von-gemeindepflegern
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