Förderung von Ausbildungsverbünden
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Bildungseinrichtung · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund anbieten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte von Ausbildungsverbünden, die zusammen mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen.
Sie erhalten die Förderung für
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal,
- Vergütungen, soweit sie von Ihnen als Projektträger und als Ausbilder zu erbringen sind, und
- eine Restkostenpauschale.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 42 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei der Ausbildung, für die Sie die Förderung erhalten, muss es sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArB) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln.
- Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe müssen im Verbund abgedeckt werden können.
- Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung Ihres Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „Stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Sie müssen in Ihrer Projektdarstellung das Verbundmodell beschreiben und die Anzahl der geplanten Ausbildungsplätze und der geplanten Ausbildungsberufe angeben.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
- Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.
Nicht gefördert werden
- Vorhaben, die aus anderen EU- oder Landesprogrammen oder aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gefördert werden, und
- Vorhaben von Dienststellen der Bundes- und Landesverwaltung.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Kultusministeriums vom 22. Juni 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 25 vom 22. Juni 2022, S. 831.
Von der Quelle genannte Themen: Ausbildung Ausbildungsverbund Partnerschaft Fachkräftesicherung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-von-ausbildungsverbuenden
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