Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Handel · Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Marketingmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern und die Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel und Ernährung bei den Verbrauchern unterstützen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie
- Werbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei
- Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
- Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
- allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz,
- Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz,
- Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,
- Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
- Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes,
- Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen,
- Gemeinden und Regionalinitiativen,
- berufsständische Verbände und Institutionen sowie
- Verbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der KMU-Definition der EU erfüllen.
- Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 16. Oktober 2023, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 13 vom 12. Dezember 2023, S. 263.
Von der Quelle genannte Themen: Werbung Agrarwerbung Image Absatzförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-von-agrarmarketingmassnahmen
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