Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention
Förderdatenbank
Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Hamburg Projekte im Bereich der Suchthilfe und Suchprävention anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Ihre Maßnahmen zur bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Versorgung suchtkranker Menschen und Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Suchthilfe für
- den Betrieb von niedrigschwelligen Sucht- und Drogenhilfeeinrichtungen, Notübernachtungseinrichtungen für von illegalen Drogen abhängige und hierdurch gesundheitlich sowie sozial stark beeinträchtigte Menschen
- den Betrieb von sozialraumorientiert arbeitenden Beratungsstellen,
- Suchtberatung für Inhaftierte, psychosoziale Betreuung für Substituierte, Spezialberatungsangebote für besondere Bevölkerungsgruppen und ambulante Nachsorgeangebote.
Sie bekommen die Förderung im Rahmen der Suchtprävention für:
- Präventionsangebote für die Allgemeinbevölkerung,
- Präventionsmaßnahmen und -veranstaltungen,
- Schulung von Fachkräften sowie Multiplikatoren im Hinblick auf Früherkennung und Frühintervention.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 30.6. für das Folgejahr schriftlich bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention sozial- oder gesundheitsbezogene Leistungen im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg erbringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen wirtschaftlich geordnete Verhältnisse sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen.
- Sie müssen die Erfordernisse der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
- Sie müssen den Sozialdatenschutz im vollen Umfang gewährleisten.
- Die zu fördernde Einrichtung muss für alle Betroffenen ohne Zugangsvoraussetzungen verfügbar sein.
- Sie müssen flexibel auf sich verändernde Suchtmittel und Konsummuster reagieren und Ihr Angebot in Absprache mit der Bewilligungsbehörde am begründeten Bedarf orientieren.
- Als Einrichtung der ambulanten Suchthilfe müssen Sie anerkannte Verfahren in der sozialpädagogischen Diagnostik der Hilfeplanung und der Dokumentation anwenden.
- Sie müssen sich systematisch mit weiterführenden Suchthilfeangeboten und anderen Hilfesystemen vernetzen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration vom 13. Mai 2022, Amtlicher Anzeiger Nr. 40 vom 24. Mai 2022, S. 740.
Von der Quelle genannte Themen: Suchthilfe Suchtprävention Suchtberatung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-suchthilfe-suchtpraevention
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