Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Stadt, Gemeinde, Landkreis oder kommunaler Zusammenschluss Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen, Radverkehrsanlagen und Brücken in kommunaler Baulast oder wenn die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen durch Kommunen zu übernehmen sind.

Sie erhalten die Förderung für folgende Einzelmaßnahmen:

  • Neu-, Um- und Ausbau und die Anpassung der baulichen Anlagen an die Verkehrsbedürfnisse sowie die Instandsetzung und Erneuerung voninner- und außerörtlichen Straßen inklusive Straßenzubehör, barrierefreien Fußverkehrsanlagen nach den Hinweisen für barrierefreien Verkehrsanlagen und Längsparkstreifen sowie einschließlich des Erhalts, Lückenschlusses oder der Neuanlage von straßenbegleitenden Alleen,
  • Ingenieurbauwerken,
  • Verkehrsleitsystemen,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand und beträgt zwischen 50 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens

  • EUR 5.000 für Kreuzungsmaßnahmen, öffentliche Radverkehrsanlagen sowie Maßnahmen der Wegweisung für den Radverkehr,
  • EUR 20.000 für die Erstellung von Radverkehrskonzeptionen und
  • EUR 50.000 für alle sonstigen Maßnahmen

betragen. Als Einzelmaßnahme in diesem Sinne gelten auch zusammenhängende kleinere Maßnahmen innerhalb eines Verkehrsnetzelementes.

Reichen Sie Ihren Antrag auf erstmalige Gewährung von Zuwendungen bitte vor dem geplanten Baubeginn (bei Radverkehrskonzeptionen vor dem Konzeptionierungsbeginn) – als kreisangehörige Gemeinde über das zuständige Landratsamt – beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, soweit sie Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein und die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung berücksichtigen.
  • Wenn Sie eine selbstständige Radverkehrsanlage unterstützen, muss diese in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen sein und die Richtlinien zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Sachsen beachtet werden.
  • Sie planen Ihr Vorhaben bau- und verkehrstechnisch nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
  • Ihr Vorhaben muss die Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und die Anforderungen der Barrierefreiheit weitreichend erfüllen.
  • Ihre Maßnahme muss rechtlich gesichert sein.
  • Sie berücksichtigen bei Ihrem Vorhaben die Vorgaben des jeweiligen Hochwasserschutzkonzepts oder Hochwasserrisikomanagementplans.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 11. Mai 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 vom 1. Juni 2023, S. 620.

Von der Quelle genannte Themen: Straßenbau Brückenbau Zuschüsse Radweg Verkehrsweg

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-strassen-brueckenbauvorhaben-rl-kstb

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