Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (Richtlinien Sozialticket 2011)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune oder Zweckverband Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr einführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Angebot von Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der ermittelten Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Kreise und kreisfreie Städte sowie
  • zum Zweck des ÖPNV gebildete Zweckverbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen bereits ein Sozialticket eingeführt haben oder zu einem von Ihnen angegebenen Termin für das Jahr der Förderung einführen.
  • Das Sozialticket muss mindestens eine Fahrberechtigung für eine kreisfreie Stadt oder einen Kreis gewähren oder eine preisstufenorientierte Lösung mit unterschiedlichen Sozialticket-Tarifen bieten.
  • Das Sozialticket muss mindestens allen Personen angeboten werden, die folgende Leistungen beziehen:Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII) oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Sie erhalten keine Förderung für Personal- und Sachausgaben, für die Verwaltung der Fördermittel sowie für externe Beratung für die Organisation, Einführung oder Entwicklung des Sozialtickets.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass vom 8. August 2011, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 21 vom 30. August 2014, S. 313; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Verkehr vom 14. März 2022, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 11 vom 1. April 2022, S. 195.

Von der Quelle genannte Themen: Sozialtickets Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV Bus Bahn Mobilität

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-sozialticket-personennahverkehr

Können Sie das beantragen?

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