Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

2. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur integrationsspezifischen Beratung und Integrationsbegleitung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern dienen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Beschäftigung von Beratungskräften und Unterstützungskräften in der Flüchtlings- und Integrationsberatung,
  • besondere Maßnahmen zur Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote,
  • außerschulische Hausaufgabenhilfe mit dem Schwerpunkt Deutschförderung,
  • hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Koordination und Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsbegleitender auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung: im Jahr 2024 bis zu EUR 69.000 je Vollzeitstelle und in den Jahren 2025 und 2026 90 Prozent des Personalausgabenhöchstsatzes für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat,
  • bei besonderen Maßnahmen: maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung: je Gruppe EUR 15,00 pro Zeitstunde. Ab der oder dem 7. Teilnehmenden erhöht sich die Förderung um EUR 1,50 pro Teilnehmender/Teilnehmendem und Stunde,
  • bei hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen: maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 130.000 je Antragstellerin oder Antragsteller.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Förderjahr müssen

  • bei der Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung mindestens EUR 25.000,
  • bei der Förderung besonderer Maßnahmen mindestens EUR 5.000 und
  • bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mindestens EUR 20.000

betragen (Bagatellgrenze).

Ihren Antrag richten Sie

  • bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, den besonderen Maßnahmen und der Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsen bis spätestens 15.11. des Vorjahres,
  • bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums

an die Regierung von Mittelfranken.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

  • rechtsfähige Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene,
  • die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern sowie
  • unterrichtende Lehrkräfte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre in der Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzte Beratungskraft ist für die Aufgaben ausreichend fachlich qualifiziert.
  • Ihre Lehrkräfte der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung belegen ihre Eignung durch ihre derzeitige oder frühere Tätigkeit sowie ein entsprechendes Führungszeugnis; die Teilnehmenden müssen wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der 1. und der 10. Jahrgangsstufe erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der Schule über den Bedarf der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung vorlegen.
  • Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen müssen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationsgeschichte verfügen.
  • Bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, bei besonderen Maßnahmen sowie bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen müssen Sie als Antragstellerin und Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 26. September 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 498 vom 11. Oktober 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Ehrenamt Zugewanderte Bleibeperspektive Netzwerk Helfer Deutsch Nachhilfe Begleitung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

2. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-soziale-beratung-integration-migranten

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.