Medizinische Hilfe in Notlagen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe

Was das Programm sagt

Wenn Sie medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst für Menschen in Notlagen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Erbringung und Vermittlung medizinischer Hilfen für Menschen in Notlagen, die keinen regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem haben. Dies betrifft normalerweise Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis 4 Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Bedingungen laut Quelle

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Kreis oder kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein,
  • Verein, Verband, Organisation oder
  • sonstige natürliche oder juristische Person in Schleswig-Holstein,

wenn Sie die medizinischen Leistungen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und Apotheken ermöglichen.

Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept beziehungsweise eine fachlich fundierte Projektbeschreibung vorlegen.

Als Verein, Verband, Organisation oder sonstige natürliche oder juristische Person müssen Sie die ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen.

Zudem müssen Sie Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten führen und ein Einvernehmen über die Fördermaßnahme mit den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten nachweisen.

Sie müssen die mit den Fördermitteln erbrachten Leistungen dokumentieren und in geeigneter Form auf die Förderung hinweisen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 13. Mai 2019, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 22 vom 27. Mai 2019, S. 510; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 10. Dezember 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 2003.

Von der Quelle genannte Themen: Gesundheitsversorgung Notlage

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-medizinischer-hilfe-notlagen

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