Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

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Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Niedersachsen ein Frauenhaus betreiben und/oder Beratung für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden außerdem Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder durch Frauenhäuser,
  • die Beratung der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in Beratungseinrichtungen,
  • die Erstberatung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen in BISS sowie
  • die Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellung für Angehörige und Dritte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger eines Frauenhauses, einer Beratungseinrichtung oder Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) für Frauen und Mädchen in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Frauenhaus, Beratungseinrichtung oder BISS müssen Sie über die notwendigen und geeigneten personellen und sachlichen Voraussetzungen für das bereitgehaltene Angebot verfügen.
  • Die psychosoziale Beratung und Begleitung in Ihrer Einrichtung soll durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen oder durch Mitarbeiterinnen mit gleichwertiger Ausbildung ausgeübt werden.
  • Als Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) müssen Siean ein Frauenhaus oder eine Gewaltberatungseinrichtung vor Ort angegliedert sein,
  • das Gebiet der jeweiligen Polizeiinspektion abdecken und
  • eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kooperationsbereitschaft mit der jeweiligen Polizeiinspektion vorlegen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 31. Januar 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 5 vom 9. Februar 2022, S. 190.

Von der Quelle genannte Themen: Frauenhaus Beratung Gewalt Misshandlung Schutz Zuflucht Hilfsangebot Frau Mädchen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-massnahmen-frauen-maedchen-gewalt

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