Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Niedersachsen ein Frauenhaus betreiben und/oder Beratung für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden außerdem Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder durch Frauenhäuser,
- die Beratung der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in Beratungseinrichtungen,
- die Erstberatung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen in BISS sowie
- die Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellung für Angehörige und Dritte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger eines Frauenhauses, einer Beratungseinrichtung oder Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) für Frauen und Mädchen in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Frauenhaus, Beratungseinrichtung oder BISS müssen Sie über die notwendigen und geeigneten personellen und sachlichen Voraussetzungen für das bereitgehaltene Angebot verfügen.
- Die psychosoziale Beratung und Begleitung in Ihrer Einrichtung soll durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen oder durch Mitarbeiterinnen mit gleichwertiger Ausbildung ausgeübt werden.
- Als Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) müssen Siean ein Frauenhaus oder eine Gewaltberatungseinrichtung vor Ort angegliedert sein,
- das Gebiet der jeweiligen Polizeiinspektion abdecken und
- eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kooperationsbereitschaft mit der jeweiligen Polizeiinspektion vorlegen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 31. Januar 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 5 vom 9. Februar 2022, S. 190.
Von der Quelle genannte Themen: Frauenhaus Beratung Gewalt Misshandlung Schutz Zuflucht Hilfsangebot Frau Mädchen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-massnahmen-frauen-maedchen-gewalt
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