Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser stehen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie die Beschaffenheit von Oberflächen- und Grundwasser verbessern oder erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erreichung beziehungsweise zum Erhalt eines guten Zustandes von Oberflächen- und Grundwasser gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Ertüchtigung und den Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination,
  • Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen,
  • die Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen im Entwässerungsnetz einer kommunalen Kläranlage,
  • die Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen,
  • Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung sowie
  • innovative Verfahren und Vorhaben, die einen Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Vorhaben durchführen, die der Beseitigung von Spurenstoffen in vom Land Hessen festgelegten prioritären Gebieten dienen, können Sie zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige untere Wasserbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden,
  • Wasser- und Bodenverbände sowie
  • kommunale Zweckverbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein.
  • Bei der Umsetzung müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abstimmen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Grundstücke, 12 Jahren für Bauten und bauliche Einrichtungen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. Juni 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 27 vom 5. Juli 2021, S. 927.

Von der Quelle genannte Themen: Infrastruktur Wasser Gewässerschutz Umweltschutz Abwasser Oberflächenwasser

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-massnahmen-eg-wasserrahmenrichtlinie

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