Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Paar in Hessen bereits 3 erfolglose Kinderwunschbehandlungen (IVF oder ICSI) haben durchführen lassen, können Sie für den 4. Behandlungszyklus unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als verschiedengeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar ausschließlich für den 4. Behandlungszyklus einer

  • In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer
  • Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für verschiedengeschlechtliche Paare bis zu 75 Prozent des Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, maximal jedoch EUR 3.000 für eine IVF- oder eine ICSI-Behandlung, und
  • für gleichgeschlechtliche Paare und Paare, bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist, bis zu 50 Prozent des Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, maximal jedoch EUR 2.000 für eine IVF- oder eine ICSI-Behandlung.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich oder elektronisch beim Regierungspräsidium Gießen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • verschiedengeschlechtliche Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften,
  • gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare sowie gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, sowie
  • Paare, die in einer verschiedengeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben und bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
  • Die Behandlung, für die Sie die Förderung beantragen, muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein.
  • Sie müssen die Behandlung in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in Hessen durchführen lassen.
  • Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, müssen Sie eine Einschätzung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie in einer festgefügten Partnerschaft zusammenleben. Als Mann in einer verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft müssen Sie bezeugen, dass Sie die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen werden.
  • Bei verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partnerin und des Partners verwendet werden.
  • Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren und bei Paaren, bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist, muss die medizinische Notwendigkeit von Maßnahmen der assistierten Reproduktion aufgrund von krankheitsbedingter Kinderlosigkeit ärztlich festgestellt worden sein und es dürfen ausschließlich Eizellen der Person verwendet werden, die anstrebt, eine assistierte Reproduktionsbehandlung an sich vornehmen zu lassen.
  • Bei Beginn der Behandlung dürfen Sie als Frau das 40. und Sie als Mann oder Partnerin das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie geklärt haben, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung beziehungsweise die Beihilfestelle Kosten übernimmt.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 8. Dezember 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 26. Dezember 2022, S. 1508.

Von der Quelle genannte Themen: Reproduktion IVF ICSI Kinderwusch Kinderlosigkeit künstliche Befruchtung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-massnahmen-assistierte-reproduktion

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