Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
20. Apr. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und/oder aus Landesmitteln bei der Erschließung, dem Ausbau oder der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen in den Fördergebieten der GRW liegen und die Sie zielgerichtet und vorrangig Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung stellen.
Sie bekommen die Förderung für
- Baureifmachung von Grundstücken (zum Beispiel Geländegestaltung),
- Errichtung von Straßen, Wegen und Grünanlagen,
- Errichtung oder Ausbau der Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- und Schienennetz,
- Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das regionale beziehungsweise überregionale Versorgungsnetz,
- Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und -verteilungsanlagen,
- Umweltschutzmaßnahmen,
- projektvorbereitende und projektbegleitende Bauleistungen,
- Vermarktungskosten durch Dritte.
Bei der Revitalisierung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversions- oder Verkehrsbrachflächen) bekommen Sie die Förderung zusätzlich für
- Beseitigung von Altanlagen, die sich auf den brachliegenden Altstandorten befinden (alte Fabrikationsstätten, Gebäude oder Versorgungseinrichtungen),
- Beseitigung von Altlasten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- normalerweise bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten,
- bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sich die geförderte Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird,
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sich die geförderte Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und die geförderte Infrastrukturmaßnahme einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leistet (zum Beispiel Revitalisierung von Altstandorten).
Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Projekts müssen EUR 200.000 übersteigen (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein (Trägerinnen und Träger).
Die Ausführung, der Betrieb oder die Vermarktung der Infrastrukturmaßnahme kann an natürliche und juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen werden (Betreiberinnen und Betreiber).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen und für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sein.
- Die erschlossene Fläche muss in einem in der Landesverordnung zum zentralörtlichen System festgelegten zentralen Ort oder Stadtrandkern innerhalb eines ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen und zielgerichtet und vorranging Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Als Trägerin und Trägersind Sie Eigentümerin und Eigentümer des Grundstücks oder der Grundstücke,
- wahren Sie bei der Auswahl der Betreiberin und des Betreibers die vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels,
- Maßnahmen des Bundes und der Länder,
- Erschließungen nach Maß (zum Beispiel für Unternehmen),
- Betreiberinnen und Betreiber, die die Infrastruktureinrichtung eigenwirtschaftlich nutzen,
- Errichtung oder den Ausbau von Abwasserbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen,
- Unterhaltungs- und Wartungskosten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 14. März 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14./15 vom 8. April 2024, S. 500.
Von der Quelle genannte Themen: Industrie Gewerbe regionale Wirtschaftsstruktur Transformation Beschäftigung Gewerbegebiet Erschließung Ausbau Revitalisierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
20. Apr. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-industrie-gewerbegebiete
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
