Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Privatperson · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie eine Familienpflegestation, eine Fachstelle für pflegende Angehörige oder einen Pflegestützpunkt betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Personal- und/oder Sachausgaben erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt die Familienpflege, die Angehörigenarbeit und Pflegestützpunkte im Bayerischen Netzwerk Pflege.
In der Familienpflege erhalten Sie die Förderung für Aufwendungen in Ihrer Familienpflegestation. Dies sind vor allem
- der Einsatz von qualifizierten Fachkräften,
- die regionale Vernetzung,
- die Vorhaltung,
- die Einsatzleitung und
- die Supervision/Praxisberatung.
Bei Fachstellen für pflegende Angehörige erhalten Sie die Förderung vor allem für
- psychosoziale, auch längerfristige Begleitung von pflegenden Angehörigen und allen nicht erwerbsmäßigen Betreuungs- und Pflegepersonen,
- Information, Beratung und Begleitung, vor allem von Angehörigen von Menschen mit unterschiedlichen Demenzformen,
- Initiierung und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung im Betreuungs- und Pflegesetting (zum Beispiel Angehörigengruppen (auch online-live-basiert), ehrenamtlichen Helferkreisen, Betreuungsgruppen, Schulungen für pflegende Angehörige),
- Verbesserung der Zusammenarbeit von älteren pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen sowie mit allen am Betreuungs- und Pflegenetzwerk beteiligten Personen,
- Aktivierung des persönlichen Umfelds,
- Öffentlichkeitsarbeit, vor allem zum Thema Demenz.
Sie bekommen eine Förderung auch für Pflegestützpunkte, die folgende Aufgaben erfüllen:
- örtliche Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende, wo Informationen zu möglichen Sozialleistungen und weiteren Hilfsangeboten sowie kostenlose und neutrale Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen angeboten werden,
- regionale Vernetzung mit allen relevanten Akteuren und Koordination von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft
- in der Familienpflege jährlich maximal 9.000 EUR,
- in der Angehörigenarbeit jährlich maximal 35.000 EUR,
- in einem Pflegestützpunkt jährlich maximal 20.000 EUR.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- bei Familienpflegestationen und bei Fachstellen für pflegende Angehörige: Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter; bei Fachstellen für pflegende Angehörige zudem Kommunen, wenn oben genannte Träger nicht zur Verfügung stehen,
- bei Pflegestützpunkten: Kommunen (Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte).
Um die Förderung für eine Familienpflegestation zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es stehen Fachkräfte mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Familienpflege zur Verfügung.
- Sie arbeiten mit anderen sozialen Diensten sowie Behörden/Stellen (vor allem Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse) zusammen.
- Ihre Familienpflegestation ist zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen.
- Sie haben einen Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt.
Um die Förderung für eine Fachstelle für pflegende Angehörige zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es steht eine Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Angehörigenarbeit zur Verfügung.
- Sie arbeiten mit anderen sozialen Diensten sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Pflegestützpunkten) und Behörden/Stellen in der jeweiligen Region zusammen.
- Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist regelmäßig erreichbar und nach außen als solche erkennbar.
- Sie führen Hausbesuche durch.
- Sie haben einen Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt.
Um die Förderung für einen Pflegestützpunkt zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es steht eine von der Kommune (anteilig) finanzierte Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers im Pflegestützpunkt zur Verfügung.
- Sie arbeiten vor allem mit den Trägern in der Betreuung, Unterstützung und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Fachstellen für pflegende Angehörige) sowie mit den Behörden/Stellen in der jeweiligen Region zusammen.
Termine
Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
Von der Quelle genannte Themen: Krisenhilfe Familienhilfe Beratungsnetzwerk Pflegestützpunkt Familienpflegestation pflegende Angehörige
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-im-bayerischen-netzwerk-pflege
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