Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihr Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Förderrichtlinie Hessen)
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Hessen leben, aber in Ihr Herkunftsland zurückkehren oder in einen anderen Staat außerhalb der Europäischen Union weiterziehen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als Angehörige oder Angehörigen eines Drittstaates bei Ihrer freiwilligen Rückkehr und der Integration in Ihr Herkunftsland oder in einen anderen Staat, der Sie aufnehmen möchte.
Sie erhalten eine Förderung für die Rückkehr, die sogenannte Rückkehrhilfe, in Form von Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen und medizinisch bedingten Zusatzkosten sowie Starthilfen auf Grundlage des REAG-/GARP-Programms.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme sowie Ihrem Herkunftsland ab.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Regierungspräsidium oder bei der für Sie zuständigen Ausländer- oder Sozialbehörde ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Asylbewerber und Asylbewerberinnen, deren Aufenthalt nach § 55 AsylG gestattet ist oder die nach Ablehnung/Rücknahme des Asylantrages zur Ausreise verpflichtet sind, sowie deren Ehegatte oder Ehegattin und deren minderjährige ledige Kinder und
- Drittstaatsangehörige, die aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen einen Aufenthaltstitel nach den §§ 22 bis 26 AufenthG besitzen, sowie deren Ehegatte beziehungsweise Ehegattin und deren minderjährige ledige Kinder.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten für die Rückkehr in Ihr Herkunftsland oder die Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat selbst übernehmen zu können.
- Es muss sich um eine erstmalige Hilfe handeln.
- Sie müsseneinen bereits gestellten Asylantrag zurücknehmen,
- alle Rechtsbehelfe oder sonstigen Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Behörden oder Gerichten, die auf eine Sicherung des Aufenthaltes im Bundesgebiet gerichtet sind, zurücknehmen und auf das Einlegen von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln verbindlich verzichten und dies schriftlich erklären,
- auf nach dem Asylgesetz gewährte Rechtsstellungen verzichten und
- den Verzicht auf ein bestehendes Aufenthaltsrecht erklären.
Sie erhalten keine Förderung für die Rückkehr oder die Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat der Europäischen Union.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 21. November 2019, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 23. Dezember 2019, S. 1364
Von der Quelle genannte Themen: Asylbewerber Ausreise Rückkehrhilfe Rückkehr Heimatland Rückwanderung Migrant
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-freiwillige-rueckkehr-drittstaatsange
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