Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen.
Sie erhalten die Förderung für
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliches Vohaben und als Verbundvorhaben),
- Durchführbarkeitsstudien,
- Anmeldung von Schutzrechten,
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,
- Prozessinnovationen sowie
- Investitionen infolge von Prozessinnovationen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 80 Prozent und für Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei Durchführbarkeitsstudien für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR,
- für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR,
- für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR innerhalb von 3 Jahren,
- bei Prozessinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR je Unternehmen sowie
- für Investitionen infolge von Prozessinnovationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR je Unternehmen.
Der Zuschuss muss mindestens 15.000 EUR betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn Ihres Vorhabens beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI).
Beachten Sie bitte, dass das Antragsverfahren im Fall von Verbundvorhaben zweistufig ist: Vor Antragstellung müssen Sie eine Projektskizze beim TBI--Technologie-Beratungs-Institut einreichen, bei positiver Bewertung können Sie den Antrag stellen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
- Beachten Sie bitte, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes vorrangig zu nutzen ist; davon abweichend können Sie in der Förderperiode 2021 bis 2027 eine Förderung erhalten für bis zu 2 aufeinander folgende Vorhaben, die den Aktionsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027 zugeordnet werden können.
- Ihr Vorhaben muss dazu geeignet sein, nachhaltige und attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen oder zu sichern, das gilt vor allem für Verbundvorhaben.
- Sie müssen die gesicherte Finanzierung Ihres Eigenanteils nachweisen.
- Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Fördergegenstände.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 9. November 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 48 vom 27. November 2023, S. 877.
Von der Quelle genannte Themen: Standortförderung Innovationsförderung Entwicklngsvorhaben innovativ Forschung Patentrecht
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-forschung-entwicklung
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