Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung ? FGE)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fließgewässer in Niedersachsen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,
  • die Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen,
  • die Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren,
  • sonstige notwendigen Ausgaben, zum Beispiel für Planungen, Zweckforschungen, den notwendigen Grunderwerb oder Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung.

Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
  • Außerdem müssen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.
  • Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um ein Vorhaben handeln, zu dem für Sie eine rechtliche Verpflichtung besteht.
  • Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sind von der Förderung kleiner Vorhaben ausgeschlossen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen beziehungsweise von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie vom 17. Mai 2016, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 21 vom 25. Mai 2016, S. 609; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 20. August 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 35 vom 1. September 2021, S. 1424.

Von der Quelle genannte Themen: Fließgewässer Umweltschutz Naturschutz Wasser

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-fliessgewaesserentwicklung

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