Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF ( EMFAF -Richtlinie)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Apr. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Handel · Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Investitionen in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei.

Sie erhalten die Förderung unter anderem

  • in der Binnenfischerei für Investitionen in den Austausch oder die Modernisierung von emissionsarmen Bootsmotoren, in die Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur (beispielsweise Anlandestellen), zur Diversifizierung, zur Verbesserung der Gesundheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen an Bord und in die Überwachung und Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik,
  • in der Aquakultur für Investitionen in die Produktionssteigerung und Modernisierung bestehender oder für den Bau neuer Aquakulturanlagen, zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes und Anpassung an den Klimawandel, zur Diversifizierung, in die Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft sowie für Forschungs- und Pilotvorhaben zur Förderung des ganzen Aquakultursektors.

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
  • nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten sowie
  • technische Hilfe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin und Antragsteller zwischen bis zu 25 und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 400.000 je Antragstellerin und Antragsteller. Diese Obergrenze können Sie im EMFAF-Programm höchstens einmal ausschöpfen.

Die förderfähige Investitionssumme muss

  • normalerweise mindestens EUR 3.000,
  • bei präventiven Abwehrmaßnahmen gegen Fischotter mindestens EUR 1.500 und
  • bei Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft EUR 200,00 je Jahr

betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme online über das iBALIS-Portal an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • bestehende oder neu gegründete Betriebe der Erwerbsfischerei (Binnenfischerei),
  • bestehende oder neu gegründete Betriebe der Aquakultur,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die im Bereich Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind,
  • rechtsfähige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind, sowie
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Kommunen, Landkreise, Vereine), natürliche Personen und Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Bayern durchführen.
  • Als fischwirtschaftlicher Betrieb müssen Sie die Teichwirtschaft/Fischerei zu Erwerbszwecken betreiben.
  • Ihr Betrieb muss bestimmte Mindestgrößen im Hinblick auf Teichfläche, Erzeugungsmenge und Erzeugungswert erreichen.
  • Bei Investitionen von über EUR 20.000 müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Grundstückserwerb,
  • Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen,
  • Schiffs- und Bootsbauten oder die Anschaffung von Netzen,
  • Antragstellende, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden, oder
  • Antragstellende, die Umweltstraftaten begangen haben (beispielsweise Handel mit Fischen aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei).

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27. März 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 167 vom 12. April 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Teichwirtschaft Flussfischerei Seenfischerei

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Apr. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-fischerei-emfaf-richtlinie

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