Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
8. Okt. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie neue emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 kaufen oder leasen, können Sie eine Förderung beantragen.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Umstieg auf Elektro-und Wasserstoffmobilität im Schwerlastverkehr. Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie emissionsfreie Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 mit einem batterie- oder brennstoffzellenelektrischen Antrieb kaufen oder leasen.
Zu den förderfähigen Fahrzeugen gehören:
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 12 und 18 Tonnen
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse über 18 Tonnen
- Sattelzugmaschinen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben, maximal 300.000 EUR pro Fahrzeug (bei Leasing maximal bis zur Höhe der Leasingsonderzahlung)
- bis zu 500.000 EUR Förderhöchstbetrag je eigenständigem und verbundenem Unternehmen beziehungsweise Partnerunternehmen
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das zu fördernde Fahrzeug muss in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden.
- Das zu fördernde Fahrzeug muss mehr als 50 % der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen.
- Je nach Fahrzeugkategorie müssen die zu fördernden Fahrzeuge während der Zweckbindungsfrist eine Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr erbringen.
- Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass das zu fördernde Fahrzeug für mindestens 6 Jahre in Betrieb ist. Die Mindestbetriebsdauer (72 Monate) gilt als Zweckbindungsfrist.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie beziehungsweise im Aufruf zur Antragseinreichung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende:
- die einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind (Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a der AGVO),
- in Fällen gemäß Artikel 1 Absatz 2 bis 5 AGVO oder
- die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 14. August 2024
Von der Quelle genannte Themen: Emissionsfrei Elektromobilität Wasserstoffmobilität Nordrhein-Westfalen Batterieantrieb
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
8. Okt. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-emissionsfreie-nutzfahrzeuge
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