Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
2. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie in den Bereichen Filmproduktion und Medien tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH erhalten.
Was gefördert wird
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels.
Sie bekommen die Förderung in den Kategorien
- Stoff- und Projektentwicklung,
- Produktion von (Nachwuchs-) Filmen,
- Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten,
- Kino sowie Verleihmaßnahmen für Kinofilme,
- innovative audioviduelle Inhalte sowie
- sonstige Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten.
Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils.
Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert.
Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ein.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Kategorie Produzentinnen und Produzenten, Entwicklerinnen und Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.
Nicht antragsberechtigt sind
- öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten,
- private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie
- Plattformbetreiber.
Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung in der Regel den Geschäftssitz, eine Niederlassung oder zumindest eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben.
Hiervon kann jedoch abgewichen werden, wenn die Förderung im besonderen medienwirtschaftlichen oder medienkulturellen Interesse von Berlin-Brandenburg liegt.
Die Kosten Ihres Projekts müssen zumindest in Höhe der bewilligten Mittel in Berlin-Brandenburg verwendet werden (Regionaleffekt). Das ist nicht der Fall, wenn an Ihrem Projekt ein besonderes Interesse der Region besteht.
20 Prozent der Herstellungskosten können Sie in einem anderen Land der Europäischen Union ausgeben.
Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein.
Sie erhalten keine Förderung für Projekte,
- die gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen,
- die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen,
- deren Inhalt gewaltverherrlichend, pornografisch oder jugendgefährdend ist.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.
In Ihrem Projekt müssen in angemessenem Umfang Maßnahmen zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung beinhaltet sein.
Ein produktionsreifes Drehbuch ist Voraussetzung für die Stoff- und Projektentwicklung.
Voraussetzung für Ihre Produktionsförderung ist in der Regel ein Vertrag, der die gewerbliche Auswertung Ihres Films in Deutschland sicherstellt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinien der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH vom 1. Februar 2021.
Von der Quelle genannte Themen: Medienförderung Medienkultur Filmförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
2. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-durch-die-medienboard-berlin-brandenbu
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