Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Gemeinde, kommunaler Zweckverband oder Planungsverband in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Vorbereitung der Erneuerung,
- Ordnungsmaßnahmen,
- sonstige Baumaßnahmen,
- sonstige Maßnahmen wie lokale Fonds, Managementleistungen und Abschlussmaßnahmen.
Die Städtebauförderung besteht seit dem Programmjahr 2020 aus den Programmen
- Lebendige Zentren – Aktive Stadt,
- Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt,
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Nachhaltige Stadt.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt ab von Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Fördergegenstand sind die städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes als Gesamtmaßnahme sowie städtebaulich bedeutende Einzelvorhaben.
- Eine städtebauliche Gesamtmaßnahmen wird durch Beschluss der Gemeinde nach den Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts als Fördergebiet festgelegt und abgegrenzt.
- Sie erstellen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.
- Ihre Gesamtmaßnahme fügt sich in eine schlüssige gesamtstädtische Entwicklungsstrategie ein und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet.
- Ihre Gesamtmaßnahme wird insbesondere den Erfordernissen einer ganzheitlichen ökologischen Erneuerung mit den Handlungsfeldern Energieeffizienz im Baubestand, Verbesserung des Stadtklimas und der grünen Infrastruktur, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Erhalt der biologischen Vielfalt sowie Aktivierung von Naturkreisläufen gerecht.
- Die Gesamtmaßnahme oder das Einzelvorhaben sind in das Programm Städtebauliche Erneuerung aufgenommen worden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 5. Januar 2022, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 2 vom 4. Februar 2022, S. 6; Informationen des Ministeriums des Innern und für Sport, Stand September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Kommunen Städte Gemeinden Städtebau Stadterneuerung Zentrum Soziales lebenswert Sport Integration Stadtentwicklung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-der-staedtebaulichen-erneuerung
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