Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Juli 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Angebote Ihrer kommunalen oder verbandlichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der sozialen Bildung,
  • innovative und modellhafte Projekte der Jugendarbeit,
  • ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Geschäftsstellen der Jugendverbände,
  • Bau und Ausstattung – Investitionen,
  • andere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Verwaltungspauschale.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Die Förderung bei Verwaltungspauschalen für Jugendverbände besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahmen orientierten Zuschlag.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Träger von Maßnahmen der Jugendarbeit, Träger der freien Jugendhilfe sowie anerkannte Jugendverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie gewährleisten, dass es sich bei Ihren Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Kräfte und der sozialen Bildung weder um gewerbliche Veranstaltungen noch um solche mit überwiegend beruflichem, parteipolitischem, religiösem oder leistungssportlichem Charakter handelt.
  • Sie halten folgende Vorgaben für Altersgrenzen der Teilnehmenden und für Veranstaltungstage ein:Maßnahmen der politischen Jugendbildung: Alter von 12 bis 27 Jahre und 2 bis 15 Veranstaltungstage,
  • Schulung ehrenamtlicher Kräfte: Alter ab 14 Jahre und 2 bis 15 Veranstaltungstage,
  • Maßnahmen der sozialen Bildung: Alter von 7 bis 27 Jahre und 3 bis 21 Veranstaltungstage.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie vom 6. Mai 1997; zuletzt verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration 21. Juli 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 18. August 2022, S. 142; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 5. Juli 2019, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 7 vom 9. August 2019, S. 194; Informationen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Stand Oktober 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Investitionsförderung Jugendförderung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Juli 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-der-jugendarbeit-und-jugendsozialarbeit

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