Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften.

Sie bekommen die Förderung für

  • die in den ersten 5 Betriebsjahren anfallenden Personal- und Sachkosten der neu gegründeten Energieagentur sowie
  • die Kosten für externe Coaching- und Beratungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur

  • im 1. Jahr bis zu 70 Prozent,
  • im 2. Jahr bis zu 60 Prozent,
  • im 3. Jahr bis zu 50 Prozent,
  • im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und
  • im 5. Jahr bis zu 30 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstens EUR 200.000.

Zusätzlich bekommen Sie für

  • externe Coaching-Leistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000,
  • externe Beratungsleistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und zusammen mit den Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist. Normalerweise ist der Bedarf bei bis zu 2 Energieagenturen gedeckt. In Planungsregionen mit einer Bevölkerung von mehr als 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
  • Sie müssen den dem Förderzweck entsprechenden Bestand der Energieagentur für mindestens 6 Jahre garantieren.
  • Zu den Aufgaben Ihrer Energieagentur gehörenprodukt- und anbieterneutrale Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen über konkrete Handlungsmöglichkeiten, insbesondere kostenfreie Erstberatungen zum Abbau bestehender Hemmschwellen sowie
  • die Teilnahme an kommunalen/regionalen Aktionen und am Erfahrungsaustausch regionaler Energieagenturen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Grundsätze des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20. Januar 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 54 vom 1. Februar 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Energiewende Klimaschutz Öffentlichkeitsarbeit Energieeinsparung Energieeffizienzsteigerung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-der-gruendung-und-des-betriebs

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