Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Gleichstellung von Frau und Mann,
  • Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter,
  • Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum,
  • Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
  • kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit,
  • Schutzeinrichtungen,
  • Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie
  • Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen.

Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise,
  • die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen,
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen,
  • wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen,
  • Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt müssen Sie mindestens eine Fachkraft einsetzen, die über einen Fachhochschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss verfügt.
  • Für Unternehmensgründungen von Frauen erhalten Sie nur im ländlichen Raum eine Förderung. Der Sitz Ihrer Ausgründung muss, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Sie dürfen insgesamt maximal EUR 20.000 investieren.
  • Für Ihre Vorhaben als kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhalten Sie eine Förderung, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan eingestellt sind.
  • Je nach Programmbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 23. Juli 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 32 vom 12. August 2021, S. 1027; geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 734.

Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Gleichstellung Chancengleichheit Vielfalt Antidiskriminierung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-der-chancengleichheit

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.