Förderung der Aquakultur

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben zur Entwicklung einer innovativen, wissensbasierten sowie sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung existierender Unternehmen und die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor.

Sie erhalten die Förderung für

  • produktive Investitionen in bestehende oder neue Aquakulturunternehmen, vor allem für Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Steigerung der Produktqualität und/oder des Mehrwerts der Erzeugnisse, zur Diversifizierung der produzierten Arten und/oder Erzeugnisse,
  • Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen von Aquakulturunternehmen,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, insbesondere zur Verringerung des Wasserverbrauchs oder zur Vermeidung/Reduzierung von Emissionen,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen, die der Anpassung an den Klimawandel und der Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen der Klimaveränderung dienen,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes,
  • Umstellung einer konventionellen Aquakulturproduktion auf ökologische/biologische Aquakultur in extensiven Karpfenteichwirtschaften,
  • Vorhaben der Forschung und Entwicklung zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur sowie Vorhaben zur Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturbetrieben,
  • Vorhaben zur Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben sowie
  • Direktvermarktung eigener Aquakulturerzeugnissen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 beziehungsweise für kleine Unternehmen EUR 5.000 betragen, dürfen jedoch EUR 6 Millionen nicht übersteigen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme

  • Unternehmen der Aquakultur,
  • anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen,
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
  • private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit den Vorhaben betraut sind,
  • Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss vor allem folgenden Zielen dienen:Entwicklung und Stabilisierung bestehender und die Gründung neuer Existenzen sowie die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen,
  • Anpassung der Aquakulturunternehmen an den Klimawandel und die Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels,
  • Modernisierung und Rentabilitätssteigerung der Betriebe der Aquakultur, insbesondere durch die Entwicklung und Einführung innovativer Verfahrenstechniken,
  • Verbesserung des Images der Erzeugnisse der heimischen Aquakultur und eine Stärkung der regionalen Vermarktung,
  • Verbesserung der hygienischen, gesundheitlichen und tiergesundheitlichen Bedingungen in Aquakulturunternehmen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, und
  • Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 25. Januar 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 9 vom 27. Februar 2023, S. 557; Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Stand September 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Aquakultur nachhaltige Fischwirtschaft Teichwirtschaft Karpfenteichwirtschaft

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-der-aquakultur

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