Förderung von Betreuungsvereinen
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als anerkannter Betreuungsverein finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Querschnittsaufgaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Erhalt und die Weiterentwicklung eines möglichst flächendeckenden Angebotes an Betreuungsvereinen.
Als ein anerkannter Betreuungsverein bekommen Sie die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Mitarbeitende, die zur Wahrnehmung folgender Querschnittsaufgaben angestellt sind:
- planmäßige Information über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen,
- planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer,
- Einführung in die Aufgaben, Fortbildung, Beratung und Unterstützung der vom Betreuungsgericht bestellten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer,
- Gewährleistung des Abschlusses einer Vereinbarung mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer über deren Begleitung und Unterstützung sowie
- Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben für Ihre Mitarbeitenden.
Die Höhe der Grundförderung beträgt maximal 24.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle in Ihrem Betreuungsverein. Es wird pro Betreuungsverein höchstens eine Vollzeitstelle gefördert.
Die Höhe einer möglichen Zusatzförderung hängt jeweils von der Art Ihres Vorhabens ab.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind anerkannte Betreuungsvereine, die unter Beteiligung von
- Trägern der freien Wohlfahrtspflege,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
- sonstigen gemeinnützigen Trägern oder
- Kommunen
gebildet werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellende müssen Ihre Einzugsbereiche untereinander und mit den örtlichen Betreuungsbehörden für die Stadt- und Landkreise abstimmen und in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten mitwirken.
- Sie gewährleisten eine angemessene Personalausstattung, sodass mindestens eine als Vollzeit- oder Teilzeitkraft angestellte und fachlich qualifizierte Mitarbeiterin oder ein als hauptberufliche Vollzeit- oder Teilzeitkraft angestellter und fachlich qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung steht.
- Sie verlangen für Ihre beruflichen Betreuerinnen und Betreuer Vergütung und Aufwendungsersatz nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.
- Als kommunale Träger müssen Sie sich an den Ausgaben in gleicher Höhe beteiligen wie das Land.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2015, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 7 vom 29. Juli 2015, S. 463; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 3. Juli 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 7 vom 26. Juli 2023, S. 337.
Von der Quelle genannte Themen: Betreuungsrecht Betreuungsvereine Personalkosten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-betreuungsvereinen-vwv-btv
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
