Förderung von Betreuungsvereinen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Betreuungsverein Ihre Querschnittsaufgaben leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Betreuungsverein bei Ihren Querschnittsaufgaben.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Maßnahmen zur Information über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen,
  • Maßnahmen zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer,
  • Maßnahmen zur Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie deren Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • Abschluss einer Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
  • Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Darüber hinaus können Sie die Förderung bekommen für

  • Beratung von Betroffenen, Angehörigen und sonstigen Personen zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, zu Vorsorgevollmachten und anderen Hilfen, bei denen keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt wird,
  • regionale Netzwerkarbeit, die Teilnahme an den Treffen der Arbeitsgemeinschaften, die Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde,
  • Fortbildungen und den Erfahrungsaustausch der Fachkräfte, Kosten für Fachliteratur,
  • Anerkennungskultur,
  • Mitgliedschaft bei einem Wohlfahrtsverband und dem Betreuungsgerichtstag.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem aus dem Projektplan ersichtlichen Personal- und Sachausgabenbedarf.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind anerkannte Betreuungsvereine mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Betreuungsverein muss in einer nach § 5 Landesbetreuungsgesetz (LBetrG) eingerichteten örtlichen Arbeitsgemeinschaft mitarbeiten.
  • In Ihrem Betreuungsverein müssenmindestens eine hauptberuflich angestellte Vollzeit- oder Teilzeitkraft und bei Bedarf
  • weitere geeignete hauptberuflich angestellte Fachkräfte beschäftigt sein.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Justiz und Gesundheit vom 24. Februar 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 13 vom 27. März 2023, S. 757.

Von der Quelle genannte Themen: Betreuungsverein Ehrenamt Querschnittsarbeit Netzwerkarbeit

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-betreuungsvereinen

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