Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

2. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleiner oder mittelständischer Rundfunkprogrammanbieter eine Produktion zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen entwickeln, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien unterstützt Sie als kleinen oder mittelständischen Anbieter bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 Satz 4 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG),
  • Anbieter einschließlich Spartenanbieter und
  • genehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Programme, die gefördert werden sollen, müsseninhaltlich überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Themen behandeln,
  • in der Regel Neu- und Eigenproduktionen sein, die inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig zu produzieren sind.
  • Ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben,
  • die Fördermittel vollständig in Bayern einsetzen und
  • das Programm oder den Programmteil erstmalig in Bayern ausstrahlen. Eine spätere Verwertung außerhalb Bayerns ist möglich.

Nach Artikel 23 BayMG beauftragte Programme sind von der Förderung ausgeschlossen.

Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten, Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder zur Einspeisung ins BK-Netz sowie technische Übertragungs- und Verbreitungskosten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie vom 13. Oktober 2003, Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 42/2003; zuletzt geändert durch Änderungsrichtlinie vom 8. Oktober 2015, Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 9. Oktober 2015, S. 24; Bayerische Landeszentrale für neue Medien, Stand Oktober 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Programmvielfalt Kulturförderung Radio Hörfunk Fernsehen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

2. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderung-besonderer-rundfunkprogramme

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