Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Bildungseinrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von ÜBS,
- die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren und
- die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung.
Zusätzlich können Sie eine Förderung bei Personal- und Sachausgaben erhalten, wenn diese dem Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung eines Leitprojektes dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,
die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Sitz Ihrer Berufsbildungsstätte muss sich in Niedersachsen befinden.
- Die überbetriebliche Ausbildung in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen beziehungsweise Beschäftigungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) muss ergänzend sein.
- Für Maßnahmen zur Modernisierung bestehender ÜBS oder zur Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren müssen Sie als Bildungsstätte mindestens 50 Prozent Ihrer Gesamtkapazität für die ergänzende überbetriebliche Berufsbildung nutzen.
- Sie müssen die wirtschaftlich angemessene Auslastung der Bildungsstätte, Ihre Eignung zur Durchführung des Projekts sowie die Ausrichtung des Projekts am Bedarf der Betriebe und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen nachweisen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Berufsbildungsstätte ausschließlich oder weit überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchführt oder hauptsächlich dem Zweck eines Unternehmens dient.
Nicht gefördert werden vor allem Ausgaben für Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzungen, Verwaltungstätigkeit (ausgenommen Projektsteuerung), Finanzierung, Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten sowie Umzug.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Kultusministeriums vom 1. Dezember 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2021, S. 1905.
Von der Quelle genannte Themen: Ausbildung Berufsbildungsstätte Modernisierung Betrieb Bildung Kompetenzen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderung-berufsbildungsstaetten-kompetenzzentren
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