Förderung der Tierzucht

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Thüringen

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Tierzucht planen, um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung zu erhalten und zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei tierzüchterischen Maßnahmen, vor allem bei wirtschaftlichen Zuchtprogrammen zum Erhalt und zur Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Zuchtbuchführung von Thüringer Züchtervereinigungen mit maßgeblichem Einfluss auf die Thüringer Zucht- und Nutztierpopulationen,
  • Durchführung von Leistungs- und Qualitätsprüfungen in von Thüringen anerkannten Prüfstationen und im Feld sowie die Zuchtwertfeststellung im Rahmen von Zuchtprogrammen,
  • Organisation und Durchführung von Tierschauen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

  • für Zuchtbuchführung maximal EUR 40.000 pro Zuchtorganisation und Jahr,
  • für Leistungs- und Qualitätsprüfungen bei Fleischrindern bis zu EUR 72.000, bei Schafen bis zu EUR 206.000, bei Ziegen bis zu EUR 3.000 und bei Pferden bis zu EUR 38.000 im Haushaltsjahr sowie
  • bei Organisation und Durchführung von Tierschauen maximal EUR 10.000, für Landestierschauen EUR 30.000 je Veranstaltung im Haushaltsjahr.

Ergänzend dazu beträgt der Zuschuss bei der Zuchtbuchführung für Pferde EUR 20,00 pro Tier.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Thüringer Zuchtorganisationen, die ihre Zuchtprogramme in Thüringen durchführen. Sie geben die Fördermittel weiter an

  • Tierzüchterinnen und Tierzüchter von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden, die Mitglied in einer Thüringer Zuchtorganisation sind und mindestens ein in einem Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier halten (auch Hobbytierhalterinnen und -tierhalter), sowie
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die Tiere züchten,
  • Hobbytierhalterinnen und -tierhalter ohne wirtschaftliche Tätigkeit.

Im Fall der Organisation und Durchführung von Tierschauen im Freistaat Thüringen sind anerkannte Zuchtorganisationen, berufsständische Vertretungen sowie sonstige Veranstalter von Landwirtschaftsmessen und Tierschauen in Thüringen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Zuchtbuch ordnungsgemäß führen.
  • Wenn Sie Leistungs- und Qualitätsprüfungen sowie Zuchtwertfeststellungen im Rahmen von Zuchtprogrammen durchführen, müssen die zu prüfenden Tiere im Zuchtbuch einer in Thüringen anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein.
  • Leistungs- und Qualitätsprüfungen müssen Sie auf Grundlage der entsprechenden Verordnungen durchführen.
  • Auf Tierschauen sorgen Sie für die Präsentation von Zuchttieren und die Durchführung eines tierzüchterischen Wettbewerbs.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 21. September 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 43 vom 25. Oktober 2021, S. 1740, geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 13. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 29. Januar 2025, S. 182.

Von der Quelle genannte Themen: Tierzucht Zuchttiere Tierschau Zucht Zuchtbuchführung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Thüringen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Thüringen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · foerderrichtlinie-tierzucht

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