Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zur Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements.
Die Förderung erhalten Sie je nach Vorhaben für
- grundsätzliche oder überregionale Planungen,
- Monitoring und Untersuchungen,
- wasserbauliche Maßnahmen,
- Flächenbereitstellung,
- Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 40 Prozent bis 80 Prozent, für Unternehmen 25 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung. Ihren Antrag zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie stellen Sie bis zum 30.10. des vorhergehenden Haushaltsjahres.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts wie
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände,
- sondergesetzliche Wasserverbände,
- Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und
- Anstalten des öffentlichen Rechts.
In bestimmten Bereichen sind auch juristische Personen des Privatrechts antragsberechtigt. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit für Fische können auch Unternehmen als Antragsteller auftreten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Bei wasserbaulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit müssen Sie sicherstellen, dass diese mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung müssen Sie unter Beachtung der „Blauen Richtlinie“ in der jeweils geltenden Fassung durchführen.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern sollen den Vorgaben des „Handbuch Querbauwerke“ entsprechen. Dabei müssen Sie neue Entwicklungen und Erkenntnisse beachten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Maßnahmen, die nicht dem unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck dienen,
- Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen als Einrichtungen der stillen Erholung, wie Wanderwege, Radwege, Ruhebänke.
- Unterhaltung der Anlagen,
- provisorische Einrichtungen,
- Bauten und Maßnahmen, die der Träger zugunsten Dritter ausführt,
- Generalentwässerungsplanungen beziehungsweise Kanalnetzberechnungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass vom 11. April 2017, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 14 vom 3. Mai 2017, S. 340; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 21. Januar 2022, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 4 vom 11. Februar 2022, S. 79.
Von der Quelle genannte Themen: Wasser Hochwasser Wasserschutz Hochwasserschutz Wasserwirtschaft Überschwemmung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderrichtlinie-hochwasserrisikomanagement
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